AfD-Anträge zu „Massenmigration über Polen“ debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, erstmals über Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Massenmigration über Polen mit grenzpolizeilichen Maßnahmen rechtzeitig verhindern und nachhaltige Abwehrmaßnahmen sicherstellen“ (20/86) und „Die Weißrussland-Route wirkungsvoll schließen“ (20/87) beraten. Gegen die Stimmen der Antragsteller wurden die Vorlagen im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen und nicht, wie von der AfD-Fraktion gewünscht, direkt abgestimmt.
Erster Antrag der AfD
Die AfD verlangt in ihrem ersten Antrag (20/86), bis zur Entspannung der Lage an der deutsch-polnischen Grenze auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums tägliche Lageberichte zur Entwicklung der illegal Einreisenden von Polen nach Deutschland zu veröffentlichen, damit sich neben dem Deutschen Bundestag auch die deutsche Bevölkerung umfassender informieren könne.
Weitergehende Verhandlungen müssten mit der Regierung Polens aufgenommen werden, um bei Bedarf auch logistische Unterstützung zur Errichtung von sich bereits in Planung befindlichen oder zu der Verstärkung bereits existierender Grenzschutzanlagen an den gefährdeten Grenzabschnitten Polens zu Belarus anzubieten. Diese Unterstützungsleistungen müssten auch Litauen und Lettland angeboten werden. Zur Lagestabilisierung und Verhinderung weiterer illegaler Grenzübertritte nach Deutschland sollten temporäre Grenzkontrollen zur durchgehenden Sicherung der deutsch-polnischen Grenze eingeführt werden, so die AfD.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag (20/87) fordert die Fraktion, alle Personen, die über Weißrussland illegal nach Deutschland eingereist sind, ausnahmslos aus Deutschland abzuschieben. Das Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zwischen der Europäischen Union und Weißrussland direkt nach Weißrussland müsse ungeachtet der Aussetzung durch die weißrussische Regierung, die die Bundesrepublik nicht anerkennt, weiterhin angewendet werden.
Abgeschoben werden müssten innerhalb von zwei Tagen alle Menschen, die im Grenzgebiet aufgegriffen werden und ohne Rücknahmeantrag all jene, die über eine weißrussische Einreisedokumentation verfügen. Im Übrigen sei das Dublin-III-Verfahren in der EU uneingeschränkt anzuwenden. Der Bundestag solle bis spätestens 31. März 2022 eine finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten beschließen, die Grenzsicherungsmaßnahmen an den EU-Außengrenzen durchführen und illegale Migranten aus Deutschland zurücknehmen. (vom/18.11.2021)